Die Marke „Focus” war schon etliche Male für unterschiedliche Klassen vor Gründung des Nachrichtenmagazins im Register eingetragen. Eine Verwechslungsgefahr bestand nicht, weil die Zeichen damals allesamt schwach waren. Erst durch das Nachrichtenmagazin wurde die Marke bekannt. Seit Jahren wird nun immer wieder versucht, mit prioritätsälteren Focus-Marken wegen angeblicher Verwechslungsgefahr gegen die bekannte Marke vorzugehen. Teilweise bieten die Angreifer ihre ältere Marke gegen hohe Beträge zum Kauf an, so dass der Eindruck entstehen kann, es werde nur aus finanziellen Gründen rechtlich gestritten.
In den neuesten Verfahren wandte sich ein Unternehmen mit seiner prioritätsälteren Marke „Focus” gegen vier neue Marken, die zugunsten des Focus-Verlages eingetragen worden sind; nämlich gegen die Marken: „Im FOCUS: Fakten”, „Im FOCUS: Kliniken im Test”, „Im FOCUS: Onkologie” und „Im FOCUS: Erfolg”. In allen vier Verfahren wurde zugunsten der Focus Magazin Verlag GmbH entschieden, weil eben nur die Focus Magazin Verlag GmbH die Marke stark gemacht hat.
Sämtliche Urteile lauten auch in der Begründung gleich. Das Urteil zu „Im FOCUS: Kliniken im Test” können Sie hier als Muster nachlesen.