Und dies, obwohl dem OLG Hamm klar war (Urteil vom 20.2.2017, Az. 3 U 138/15):
Der Beklagte hat der Klägerin einen Gesundheitsschaden zugefügt, indem er das abbildende intime Foto ohne ihre Zustimmung im Internet veröffentlicht hat. Hierdurch hat die Klägerin verschiedene, sich sukzessiv über mehrere Jahre erstreckende, auch schwere psychische Erkrankungen erlitten. Ihren Gesundheitsschaden und auch dessen Verursachung durch den Beklagten hat die vom OLG angehörte medizinische Sachverständige überzeugend bestätigt.
Anmerkungen
1.
Das erstinstanzliche Gericht hatte immerhin noch 20.000 € zugebilligt.
2.
Ein Vergleich zu der Rechtsprechung zugunsten der Prominenten. Zuletzt hatte aufgrund einer vermeintlichen Falschinformation ein Magazin nur in Worten (!) berichtet: „ Es ist mehr als ein Weihnachtswunder - Michael Schumacher kann wieder gehen". Verurteilt wurde der Verlag, 50.000 € „Schmerzensgeld” an Michael Schumacher zu leisten; so das Landgericht Hamburg, Urteil vom 5.5.2017.
3.
Trotz aller Wenn und Abers: Es ist etwas faul im Staate Dänemark. Marcellus, Begleiter von Hamlet, in Shakespeares, Trauerspiel „Hamlet” (entstanden um 1600). Im Original: „Something is rotten in the state of Denmark.”