Satire ermöglicht eben nahezu alles. Das Landgericht Hamburg hat in einem noch nicht rechtskräftigen Beschluss vom 11.5.2017, Az.: 324 O 217/17, den Antrag einer Politikerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Norddeutschen Rundfunk zurückgewiesen. Der Antrag richtete sich gegen eine Äußerung des Moderators der NDR-Sendung "extra 3". Das LG Hamburg meint, es handele sich um Satire und die Spitzenkandidatin einer Partei müsse selbst überspitzte Kritik hinnehmen.
Anmerkung
Den Antrag stellte die 1979 in Gütersloh geborene Alice Elisabeth Weidel. Sie ist zusammen mit Alexander Gauland Spitzenkandidatin der AfD für die Bundestagswahl 2017.