Die Lösung ist einfach und für jeden Verteidiger hilfreich: Dem angeklagten Richter fehlte der Vorsatz, das Recht unrichtig anzuwenden.
Der BGH urteilte in diesem Sinne am 10.5.2017 - 5 StR 19/17 entgegen der rechtlichen Beurteilung der Staatsanwaltschaft (!) und der Nebenkläger.
Das Urteil liegt noch nicht im Volltext vor. Auf seiner Homepage hat der BGH bislang nur eine Pressemitteilung zu diesem Urteil veröffentlicht.