Nicht so schlimm für jemanden, der einen Fahrer beschäftigen kann:
Die Gerichtspräsidenten haben sich auf ihrer Jahrestagung in Düsseldorf am 24.5.2017 für eine solche Strafmöglichkeit ausgesprochen.
Die „einfallsreiche” Rechtfertigung:
„Wir verhängen ja auch Geldstrafen für Delikte, die nichts mit Finanzen zu tun haben.”
Das Bundesjustizministerium will noch in diesem Jahr einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen, der schon 2016 in Kraft treten soll. Der stellvertretende Ministerpräsident von Baden-Württemberg und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration, Thomas Strobl, begründet das Vorhaben wie folgt:
Ziel sei es, den Richtern einen erweiterten Sanktionskatalog zur Verfügung zu stellen. Der Richter solle dann abwägen, ob ein Fahrverbot – abhängig von der persönlichen Situation des Täters – die richtige Sanktion für die Tat sei. „Gerade bei jüngeren Tätern kann ich mir sehr gut vorstellen, dass ein Fahrverbot eine größere Wirkung erzielt als dies etwa eine Geldstrafe könnte." Bei Delikten, für die eine Freiheitsstrafe infrage käme, soll in der Regel aufgrund der Schwere der Tat kein Fahrverbot verhängt werden.