Es soll reichen, wenn auf Englisch und auf Deutsch darauf hingewiesen werde: „Berlin.com wird von Berlin Experten betrieben und ist keine Webseite des Landes Berlin”. So entschieden hat das Landgericht Berlin in einem nun bekannt gegebenen Urteil vom 27.2.2017, Urteil. Az.: 3 O 19/15. Verloren hat das Land Berlin, das die Webseite "www.berlin.de" betreibt.
www.berlin.com bietet seit 2011 insbesondere touristische Informationen über Berlin. Das Land Berlin tritt seit 1996 im Internet unter der Domain www.berlin.de auf und veröffentlicht dort zahlreiche Informationen unter anderem aus Politik, Wirtschaft, Tourismus und Kultur Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Begründung unter anderem:
Nutzer könnten heute nicht mehr davon ausgehen, dass die Second Level Domain ("Berlin") auf einen Namen verweise. Die Nutzer würden vielmehr nur darauf schließen, dass über Berlin informiert werden würde.
Anmerkung:
Aus dem Urteil geht nicht klar hervor, ob das Gericht annimmt, es werde kein erheblicher Teil der Adressaten irregeführt und kein Ruf ausgebeutet; oder ob das Gericht normativ die Meinung vertritt, der Schutz für Städte und Gemeinden solle nicht so weit reichen.