Am 12.4.2017 hat der BFH in einer Pressemitteilung über sein Urteil vom 25. Januar 2017 II R 19/15 berichtet. Es betrifft den Themenkomplex eines einheitlichen Erwerbsgegenstands im Grunderwerbsteuerrecht. Nach diesem Urteil dürfen die Finanzbehörden die Bauerrichtungskosten zusätzlich zu den Kosten des Grundstückserwerbs mit Grunderwerbsteuer belasten. Entschieden wurde der Fall, dass ein Bauerrichtungsvertrag zeitlich nach dem Grundstückskaufvertrag und nach der Festsetzung der Grunderwerbsteuer geschlossen wurde.