Urteil vom 14.3.2017 Az.: VI ZR 721/15
Die ohne wirksame Einwilligung an eine geschäftliche E-Mail-Adresse versandte Werbe-E-Mail stellt einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar (Fortführung von BGH, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12).
Anmerkungen:
Der BGH hat in zwei weiteren Leitsätzen folgende Voraussetzungen heraus gestellt:

a. zur wirksamen Einwilligung in den Empfang elektronischer Post zu Werbezwecken, insbesondere zu vorformulierten Einwilligungserklärungen; sowie

b. zur Anwendbarkeit von § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG, wenn der zur Unterlassung von Werbung mittels elektronischer Post Verpflichtete die E-Mail-Adresse des Betroffenen gegen dessen Willen nutzen möchte, um sie zu Lösch- oder Sperrzwecken an seine Werbepartner weiterzuleiten.