Entschieden hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit einer Entscheidung vom 05.04.2017, Az.: VI Kart 13/15 [V]
Der Fall
Der Sport-Schuhhersteller Asics hatte seinen Vertragshändlern untersagt, im Online-Handel Suchmaschinen für Preisvergleiche zu nutzen.
Begründung
Das generelle Verbot der Nutzung von Preissuchmaschinen durch Händler im Rahmen eines (selektiven) Vertriebssystems ist kartellrechtswidrig. Preissuchmaschinen im Internet sind für Verbraucher ein wichtiges Mittel, um transparent Informationen über Preise zu bekommen und zu vergleichen. Und: Sie sind gerade für kleinere und mittlere Händler wichtig, um auffindbar zu sein. Auf dem Markt für Laufschuhe in Deutschland hatte Asics 2011 einen Marktanteil von fast 30% und gemeinsam mit Nike und Adidas einen Marktanteil von über 70%.
Anmerkung
Diese Rechtsprechung war durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (Pierre Fabre) bereits vorgegeben.