Wird jemand grundlos in die Flucht geschlagen, und verletzt er sich dabei, liegt ein sogenannter Herausforderungsfall vor, der einen Schmerzensgeldanspruch nach sich ziehen kann. Dies zeigt ein vom Amtsgericht München entschiedener Fall. Es hat einem Mieter rechtskräftig 800 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. nachdem dieser auf der Flucht vor seinem Vermieter, der ihn mit einem Pfefferspray verfolgt hatte, gestürzt war (Urteil vom 22.12.2016, Az.: 173 C 15615/16).
Anmerkung:
Was ist unter einem Herausforderungsfall zu verstehen?
Bei diesen Fällen besteht die Besonderheit, dass der Verletzungserfolg auf einer Willensentscheidung des Geschädigten selbst oder eines Dritten beruht. Ein bekanntes Lehrbeispiel ist:
Ein Polizist beobachtet, wie jemand am Bahnhof ein Fahrrad stehlen will. Als er ihn stellt, flüchtet dieser. Der Polizist rennt ihm hinterher. Als der Versuchs-Dieb über einen Zaun klettert, stürzt er und bricht sich ein Bein.