Am 9. März haben wir an dieser Stelle kritisch über ein neues Urteil des EuGH berichtet: "Der Ausschluss digitaler Zeitungen und Zeitschriften sowie elektronisch gelieferter E-Books von der Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG soll rechtswirksam sein; Urteil vom 7.3.2017, Az.: C-390/15."
Nun wird berichtet:
Es besteht in der EU ein breiter Konsens, die für gedruckte Publikationen gewährten Ermäßigungen auch auf die elektronischen Versionen zu übertragen, sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) am 21.03.2017 in Brüssel nach einem Treffen mit seinen EU-Kollegen. "Ich glaube, dass wir das jetzt auch schnell umsetzen können.“
Quelle: Beck Aktuell.