Entschieden hat das Landgericht Frankfurt am Main vorgestern, am 22. März 2017. Im Volltext liegt dieses Urteil noch nicht vor. Wir werden es schnellstmöglich bekannt geben.
Der frühere DFB-Präsident Zwanziger hatte 25.000 Euro eingeklagt, weil die Staatsanwaltschaft in den Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung gegen ihn sowie die früheren DFB-Funktionäre Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt regelmäßig die Medien informiert hat.
Der Vorsitzende Richter Christoph Hefter sieht zwar ein "Leck“ bei der Staatsanwaltschaft und bejaht eine Rechtsverletzung. Er verneint jedoch, dass Zwanziger in seinen Rechten verletzt wurde. Seit der Antike unterscheiden die Juristen feinsinnig und "geschickt"diese beiden Themen.