Gestern, 16.3.2017, hat der Bundesgerichtshof verkündet;
Der presserechtliche Auskunftsanspruch kann auch gegenüber Aktiengesellschaften geltend gemacht werden, die im Bereich der Daseinsvorsorge (hier: Wasser- und Energieversorgung, Abwasserentsorgung) tätig sind und deren Anteile sich mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden. Az.: I ZR 13/16.