Die Kosten eines Anrufs unter einer Kundendiensttelefonnummer dürfen nicht höher sein als die Kosten eines gewöhnlichen Anrufs. So entschieden hat der der Gerichtshof der Europäischen Union gestern, 2.3.2017, Az.: C-568/15.
Begründung:
Ein höherer Tarif könnte Verbraucher davon abhalten, Informationen zu einem Vertrag zu erhalten oder ihre Rechte, wie ihre Rechte auf Gewährleistung, geltend zu machen oder Rechtsgeschäfte zu widerrufen.
Warum dürfen sich die Verbraucher nur bedingt freuen?
a. Der „worst case”:
Das Urteil des EuGH geht nun zurück an das Landgericht Stuttgart. Die Stuttgarter Richter müssen deutsches Recht auf Grundlage des EU-Rechts auslegen, also nach der Entscheidung des EuGH. Falls dem Gericht dies nicht gelingt, muss der deutsche Gesetzgeber das geschriebene deutsche Recht im Sinne des europäischen Rechts ändern. Spätestens wenn das deutsche Recht angepasst wurde, müssen alle Unternehmen die Konsequenzen ziehen. Theoretisch dauert diese Anpassung zwei bis drei Jahre.
b. Aber: Voraussichtlich werden die meisten deutschen Unternehmen gleich reagieren, - zumal sie überlegen müssen, ob sie nicht aus geschäftspolitischen oder aus juristischen Gründen reagieren sollten. Aus juristischen Gründen deshalb, weil alle Verträge nach Treu und Glauben anzuwenden sind und sich Unternehmer am Ende sogar strafbar machen können; denn klar ist: Die Unternehmer dürfen ihre Kunden grundsätzlich nicht darüber täuschen, die Kosten eines Anrufs unter einer Kundendienst-Telefonnummer dürften höher sein als die Kosten eines gewöhnlichen Anrufs.