Das Anpflanzen eines Baumes auf einem Balkon ist in der Regel - jedenfalls wenn der Vermieter nicht einwilligt - rechtswidrig. So entschieden hat das Amtsgericht München in einem Urteil vom 1.7.2016 - 461 C 26728/15.
Begründung:
Die Pflanzung des Baumes hält sich nach der Verkehrsanschauung nicht im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs. Warum nicht?
1.Schon deshalb nicht, weil Ahornbäume mehrere Meter hoch werden und einen Stammdurchmesser von mehr als einem Meter annehmen können. Sie eignen sich deshalb nicht für Loggien in mehrstöckigen Häusern in Innenstädten.
2.Von solchen Bäumen geht die Gefahr aus, dass sie umstürzen. Der Vermieter muss diesen Grund nicht beseitigen, indem er erlaubt, den Baum etwa mit einem Stahlseil abzusichern.