Gestern hat der BFH seine Urteile vom 15. Dezember, 2016 VI R 53/12 und VI R 86/13, bekannt gegeben:
Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, darf jeder seine Aufwendungen in voller Höhe bis zu der im Gesetz festgelegten Obergrenze von 1.250 Euro die Einkünfte mindernd geltend machen. Nur muss selbstverständlich jeder Steuerpflichtige jeweils in seiner Person die Voraussetzungen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG erfüllen.
Bis jetzt waren unabhängig von der Zahl der nutzenden Personen die abziehbaren Aufwendungen auf 1.250 € begrenzt.