Eine unaufgefordert unterbreitete Zusage, darf nach Ablauf der Probephase nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag umgewandelt werden. Eine solche Geschäftspraxis ist unlauter. So das Landgericht Limburg an der Lahn unter dem Aktenzeichen Az: 5 O 30/16.
Der Fall
Eine Agentur hatte Verbraucher unaufgefordert ein Schreiben zugesandt und versprochen, sie seien über ein Urlaubsreisen-Versicherungspaket für drei Monate kostenlos versichert. Dieses kostenlose Versicherungspaket sollte - der alte Trick - in eine kostenpflichtige Versicherung mit einer Laufzeit von 12 Monaten übergehen, sofern die Angeschriebenen nicht bis zu sechs Wochen vor Ablauf der kostenlosen Testphase mitteilen, dass nicht verlängert werden solle.