Beck Aktuell und Andere berichten soeben:
Das Amtsgericht Hannover hat einen Asylbewerber, der (diesen Sachverhalt hat das Gericht offenbar als jedenfalls erwiesen angenommen) mit sieben falschen Identitäten zu Unrecht 21.700 Euro kassiert hat (dieser Sachverhalt wurde offenbar als jedenfalls erwiesen angenommen), zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem muss der 25-jährige Sudanese 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, urteilte das Gericht am 6.2.2017.
Der Rechtsanwalt begründete das Verhalten seines Klienten so, wie man es oft hört. Sein Mandant habe mit dem Geld seine erkrankten Eltern in der Heimat unterstützen wollen und dazu bei den Behörden in mehreren Städten die verschiedene Identitäten angegeben.
In dem Bericht wird ergänzt:
Der Prozess war der erste in Niedersachsen nach Bekanntwerden von mehr als 300 Verdachtsfällen, in denen sich Flüchtlinge Unterstützung mit Mehrfachidentitäten erschlichen haben sollen.
Laut Innenministerium hat es in Niedersachsen flächendeckend solche Fälle gegeben. Kassiert wurden jedenfalls mehrere Millionen Euro, so wird geschätzt. Alleine am Amtsgericht Hannover sind drei weitere Prozesse terminiert, in einem Fall soll der Angeklagte knapp 60.000 Euro zu Unrecht kassiert haben.
Zur Dunkelziffer wird nichts erwähnt!
Anmerkung:
Das strafrechtliche Schrifttum erklärt: Bei Freiheitsstrafen über 12 Monaten bis zu zwei Jahren kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Prognose günstig ist und darüber hinaus besondere Umstände vorliegen. Ob im entschiedenen Verfahren diese Voraussetzungen letztlich nur mit der Erklärung des Rechtsanwalts (Geld zur Unterstützung der kranken Eltern) bejaht wurden, ist nicht bekannt.