Zur Zeit wird über die von Parship beanspruchten Widerrufskosten vielfach gestritten. So rät die Verbraucherzentrale Hamburg ehemaligen Kunden, von denen die Online-Partnervermittlung Parship trotz fristgerechten Widerrufs des Vertrags Wertersatz für genutzte Kontakte verlangt, nichts an Parship zu zahlen. Sie hält den geforderten Wertersatz für rechtswidrig, weil dieser Kunden davon abhalten könne, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Parship verlangt bei Vertragswiderruf einen Wertersatz von bis zu drei Vierteln des Jahresabopreises.
Die Verbraucherzentrale verweist darauf, dass das Amtsgericht Hamburg in den letzten Monaten oftmals Parship verpflichtet habe, Geld an ehemalige Kunden zurückzuzahlen. Die Spanne reicht, so die Verbraucherzentrale, von kleineren Beträgen um die 20 Euro bis hin zu höheren Summen von mehreren hundert Euro, die zuzüglich Zinsen in Höhe von 5% von der Partnervermittlung beglichen werden müssten. Darüber hinaus habe Parship die Anwalts- und Gerichtskosten für die Verfahren in diesen Fällen komplett tragen müssen.