Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH hat Werbeschreiben versandt, in denen sie Verbraucher unter einer Fristsetzung zu einer telefonischen Kontaktaufnahme auffordert. Die Bundesnetzagentur hat in diesem Monat Zwangsgelder in Höhe von 20.000 Euro pro Fall der Zuwiderhandlung bestimmt.
Einige Einzelheiten:
Briefe und Postkarten sind beispielsweise mit dem Betreff "DVB-T-Abschaltung erfordert Umstellung auf moderne TV-Versorgung" in auffälliger Aufmachung mit dem Hinweis "Wichtige Hinweise zu Anschlussdiensten in Ihrem Gebäude" versandt worden. Die Schreiben haben einen amtlichen Eindruck erweckt und sind zum Teil zusätzlich mit einem Stempel "Wiederholter Zustellversuch" gekennzeichnet gewesen. Anlass sei, so die Schreiben, eine angebliche "wichtige Neuerung der Telefon- und Internet-Technologie“. Die Werbung war persönlich adressiert. Erst aus dem Kleingedruckten ergab sich, dass die Adressen der Empfänger zur werblichen Ansprache von einem Dienstleister bezogen wurden.