Ein Urteil des Amtsgerichts München offenbart, wie pedantisch man gerade auch als Vermieter vorzugehen hat. Ist der Mietvertrag mit mehreren Mietern abgeschlossen, muss, wenn der Vermieter die Zustimmung zur Erhöhung der monatlichen Nettomiete verlangt, von jedem Mieter die Zustimmung verlangt werden. Fordert der Vermieter versehentlich nur von einem Mieter die Zustimmung, ist das Mieterhöhungsverlangen schlechthin rechtsunwirksam. Az.: 453 C 35 433/01.