Das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 20.10.2016 (B-4908/2014) entschieden:
Zwischen den beiden Marken GEO und "Geo Influence" besteht Verwechslungsgefahr, jedoch nur soweit gleiche oder gleichartige Waren und Dienstleistungen betroffen sind.
Begründung:
Die Wortmarke GEO kann selbst als Titel eines Magazins auch für Druckereierzeugnisse nur eine normale Kennzeichnungskraft beanspruchen, und dies nur dann, wenn der Markeninhaber sich auf eine durch jahrelange, intensive Verbreitung erworbene Verkehrsgeltung berufen kann.
Quelle: Auf diesen Fall weisen die neuesten INGRES NEWS 01/2017 des Instituts für gewerblichen Rechtsschutz INGRES hin.