Ein polnisches Paar mit einer elfjährigen gemeinsamen Tochter möchte seit nunmehr über zehn Jahren gerne heiraten. Die bisherige Ehe des Polen ist, so wurde gerichtlich festgestellt, vollständig und dauerhaft zerrüttet. Eine Versöhnung ist unwahrscheinlich. Einziges Hindernis: Das polnische Recht bestimmt:
Stimmt der andere Ehepartner der Scheidung nicht zu, so ist eine Scheidung unzulässig, wenn sie von dem Ehegatten gefordert wird, der an der Zerrüttung des ehelichen Zusammenlebens allein schuld ist. Einzige Ausnahme: Die Weigerung verstößt gegen die Prinzipien des gesellschaftlichen Zusammenlebens - der Ehepartner handelt also etwa aus Hass, Rache oder Ärger.
Hass, Rache oder Ärger konnte der Mann nicht nachweisen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat nun in einem Urteil vom 10.1.2017 entschieden, dass diese polnische Regelung nicht gegen die Europäische Konvention für Menschenrechte verstößt (Az.:1955/10).