Der Beschluss betrifft den Inhalt des von dem Moderator Böhmermann unter dem Titel “Schmähkritik“ vorgetragenen Gedichts auf den türkischen Staatspräsidenten. Entschieden hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Beschluss vom 30.12.2016 (Az.: 6 S 29.16).
Im Volltext wurde der Beschluss noch nicht veröffentlicht. Vermutlich liegt er erst bei den Richtern zur Durchsicht und zur Unterschrift.