In der neuesten Ausgabe 20/2003 der Fachzeitschrift „Neue Juristische Wochenschrift”, NJW, fragt der Autor, ob es beim Bundesverfassungsgericht undichte Stellen gibt. Der Autor hat jahrzehntelang die Karlsruher Redaktion des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL geleitet. Er stellt in seinem Beitrag fest, dass die Journalisten, wann immer sie bislang den Inhalt anstehender Entscheidungen des BVerfG angekündigt haben, immer richtig lagen.
Als Hauptbeispiel nennt er die Ankündigung der Entscheidung in Sachen Rechtschreibreform „in der 'Frankfurter Rundschau' und in 'Fokus'”. Hervorhebung durch uns. Richtig wäre: „Im FOCUS”. Markenrechtlich muss der FOCUS dankbar sein. Markenrechtliche Trittbrettfahrer weichen nämlich immer wieder auf „Fokus” aus und argumentieren, selbst die Flüchtigen und Unsorgfältigen würden klar zwischen Fokus (also mit „k”) und Focus (mit c) unterscheiden.