Die Uraufführung des Vogelhändler war am 10. Januar 1891. Die Handlung „spielt” am Ende des 18. Jahrhunderts.
Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte am 21.12.2016 in einem kommunalrechtlichen Rechtsstreit zu entscheiden. Erneut ging es um Sorgen eines Bürgermeisters. Das Gericht hat die Klage des Stadtverordnetenkollegs gegen die Beanstandung eines Beschlusses durch den Husumer Bürgermeister abgewiesen: Frauen müssen nach Quote in die kommunalen Aufsichtsräte, Az.: 6 A 159/16. Die in § 15 Abs. 1 des schleswig-holsteinischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz – GstG) vorgesehene Frauenquote gilt auch für kommunale Vertreter in Aufsichtsräten.