Der Fall
Das Märchen von dem Hasen und dem Igel wird im Internet „postfaktisch” wahr.
Die Kläger hatten zunächst von Google verlangt, konkret bezeichnete Links nicht mehr als Suchergebnis auszuweisen. Dem ist Google vorgerichtlich nachgekommen. Die beanstandeten Beiträge wurden jedoch anschließend auf eine andere Seite derselben Internetplattform verschoben. Die Suchmaschine hat deshalb die Artikel wieder aufgefunden. Die Kläger verlangten von Google, unabhängig von der Suchanfrage überhaupt gar kein auf die Hauptdomain der Internetplattform verweisendes Suchergebnis mehr anzuzeigen.
Das Urteil
Das OLG Karlsruhe entschied in einem jetzt bekannt gegeben Urteil vom 14.12.2016, Az.: 6 U 2/15. Google sei seiner Unterlassungspflicht nachgekommen, indem die konkreten von den Klägern monierten Links zu dem als ehrverletzend empfundenen Artikel als Suchergebnis gesperrt worden seien.
Anmerkung
Das Märchen wird eingeleitet:
„Disse Geschicht is lögenhaft to vertellen, Jungens, aver wahr is se doch! Denn mien Grootvader, van den ick se hew, plegg jümmer, wenn he se mi vörtüerde, dabi to seggen: ‚Wahr mutt se doch sien, mien Söhn, anners kunn man se jo nich vertellen!‘“ (Diese Geschichte ist lügenhaft zu erzählen, Jungens, aber wahr ist sie doch, denn mein Großvater, von dem ich sie habe, pflegte immer, wenn er sie mir vorsponn, dabei zu sagen: ‚Wahr muss sie doch sein, mein Junge, sonst könnte man sie ja nicht erzählen.)