Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat mit einem Urteil vom 30.12.2016 entschieden: Der Bundeswahlleiter muss nicht die Möglichkeit eröffnen, die CDU in Bayern wählen zu können; Az.: 6 K 1805/16.
Das VG meint, die CDU könne in Bayern allenfalls über eine Bundesliste gewählt werden, die es aber nicht gebe, weil das Bundeswahlgesetz nur Landeslisten vorsieht, oder sie könne selbst in Bayern über eine Landesliste kandidieren, was sie aber wegen einer Vereinbarung mit der CSU nicht tue.
Das VG lehnte es ab, das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Gegen Art. 20 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 38 GG werde nicht verstoßen.
Anmerkungen
1. Im Mittelalter wurden Schuhe - anders als heute - auf links genäht. Sie wurden umgekrempelt, „damit ein Schuh draus wurde”.
2. Jeder dritte Deutsche würde es begrüßen, wenn die CSU bundesweit zur Wahl antritt. Das ist das Ergebnis einer INSA-Umfrage für das Magazin Cicero.