So entschieden hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in zwei Verfahren, Az.: 1 K 2903/15.F und 1 K 1259/16.F.
Begründung:
Der Rundfunkbeitrag ist eine Schickschuld. Er muss somit auf eigene Kosten und Gefahr geleistet werden. Das Verbot, bar zu zahlen, ist in einem Masseverfahren zur Verwaltungsvereinfachung und aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität rechtmäßig. Es steht im Interesse der Bürger, den Verwaltungsaufwand und die Verwaltungskosten möglichst gering zu halten. Die Verpflichteten können auch bei einem Kreditinstitut auf das Beitragsabwicklungskonto ARD/ ZDF/Deutschlandradio bar einzahlen.