Die Zeitung „Welt am Sonntag” hat - bezogen auf alle Bundesrichter am jeweiligen Bundesgericht - folgende Durchschnitts-Nebeneinkünfte für das Jahr 2015 recherchiert:
Richter am Bundesfinanzhof 29.772 Euro
Richter am Bundesarbeitsgericht 12.558 €
Richter beim Bundessozialgericht 11.190 €
Richter am Bundesgerichtshof 10.501 €.
Aus genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten kommt noch jeweils ein niedriger, aber doch vierstelliger Betrag hinzu.
Das Bundesverfassungsgericht verweigerte der Welt am Sonntag die Auskunft. Begründung: Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts würden als Mitglieder eines Verfassungsorgans keiner Dienstaufsicht unterliegen, und mangels einer Anzeigepflicht liege dem Bundesverfassungsgericht keine Auflistung etwaiger Nebentätigkeiten der Mitglieder des Gerichts vor.
Anmerkungen:
1.
Zum genaueren Umrechnen ist nicht bekannt, wie viele Richter jeweils unterdurchschnittlich beziehungsweise überhaupt nichts nebenher bezogen haben! Es kann also sein, dass einzelne Richter regelmäßig ein zusätzliches Einkommen und feste Verpflichtungen oder Gewohnheiten in einem Ausmaß haben, das sie von der Nebentätigkeit abhängig macht.
2.
Prof. Jahn befasst sich im Editorial der NJW 49/2016 vom 1. Dezember mit dem Thema unter der Überschrift: „Verschlusssache Nebentätigkeit”. Er weist unter anderem darauf hin, dass dem Bundesrechnungshof die Nebentätigkeiten von Bundesrichtern zu weit gehen, der Bundesrechnungshof seinen Prüfbericht jedoch als vertraulich eingestuft hat. Neben anderem Für und Wider wie der „Leistungsfähigkeit der Senate” führt er die Überlegung an: ”Was die Richter andernorts über ihre Urteile referieren, ließe sich als ihre ureigenste Dienstaufgabe definieren - und damit ohne Honorar erledigen”.