Zum Versicherungsschutz fragen die Leserinnen und Leser fortlaufend nach. Ehe Sie Ihr blaues Wunder erleben, sollten Sie sich auf dieser Homepage unter „Suche”, Stichwort „Versicherung”, die Hinweise auf die verbraucherfeindliche Rechtsprechung durchlesen. Ab heute finden Sie dort auch dieses weitere Beispiel:
Wenn Sie im ersten Stock eines Hotels übernachten und Ihre Uhr oder andere Wertgegenstände neben sich auf den Nachttisch legen, muss Ihre Reisegepäckversicherung bei einem Diebstahl grundsätzlich nicht für den Schaden aufkommen. Amtsgericht Groß-Gerau, Az.: 21 C 565/93.