Die Europäische Kommission hat am 1. Dezember angekündigt:
Ein EU-weit einheitliches Portal für die auf Online-Umsätze fällige Mehrwertsteuer („einzige Anlaufstelle“) wird eingeführt. Dadurch werden die Kosten für die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften deutlich verringert.
Die Kommission löst damit ihre Zusage ein, den Mitgliedstaaten zu ermöglichen die selben Mehrwertsteuersätze auf elektronische Veröffentlichungen wie E-Books und Online-Zeitungen zu erheben wie auf die entsprechen Printveröffentlichungen.
Gleich im kommenden Jahr wird der Kommissionsvorschlag im EU-Rat diskutiert werden. Stimmt er zu, geben der Wirtschafts- und der Sozial-Ausschuss sowie das EU-Parlament eine nicht-bindende Empfehlung ab. Aufgrund des Einstimmigkeitserfordernisses kommt es darauf an, dass alle EU-Finanzminister dem Vorschlag zustimmen.