Das Verbot der Medienübertragung aus der Gerichtsverhandlung besteht seit 1964. Jetzt wurde von der Bundesregierung ein Gesetzesentwurf (BT-Drs. 18/10144) "zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen" in den Bundestag eingebracht.
Eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz soll insbesondere Tonübertragungen in einen Medienarbeitsraum legalisieren, also die Übertragung in einen Nebenraum. Außerdem soll "die Verkündung von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in besonderen Fällen" in Hörfunk und Fernsehen gesendet werden dürfen.