Das Landgericht Berlin hat die - zu erwartende - Reihe von Urteilen zur SMS-Werbung eröffnet. Im Anschluss an seine Rechtsprechung zur E-Mail-Werbung hat das Gericht gegen die Interessen der Wirtschaft entschieden. Unverlangte SMS-Werbung greift, nimmt das LG Berlin an, grundsätzlich rechtwidrig in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Az.: 15 0 420/02.
Damit ist aber noch nicht aller Tage Abend. Das Urteil geht nicht auf die EG-Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation vom 12 Juli 2002 ein. Darauf weist auch im neuesten Heft der Zeitschrift Computer und Recht Rechtsanwalt Ayad hin. Diese EG-Richtlinie steht zwar dem vom LG Berlin angenommenen grundsätzlichen Verbot nicht entgegen. Sie erleichtert jedoch für wichtige Fälle, das Verbot nicht anzuwenden. Wer dieses Verbot mit Hilfe der EG-Richtlinie durchbrechen will, darf sich allerdings nicht allein auf seinen gesunden Menschenverstand verlassen. Zumindest muss er Art. 13 dieser - vom deutschen Gesetzgeber noch nicht umgesetzten - Richtlinie genau studieren.
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