Alle diese Ausdrücke bezeichnen dasselbe neue Insrument. Dieses neue Instrument soll wie die Cookies Nutzungsprofile erstellen. Sie sind unsichtbar und können vom Surfer nicht leicht deaktiviert werden. Web-Bugs sind - anders als Cookies - keine Textdateien, sondern Grafiken. Die Rechtslage ist schwierig. Datenschutzrechtlich sind Web-Bugs vor allem dann zulässig, wenn sie nur anonyme Nutzungsprofile erstellen. Für pseudonymisierte Nutzungsprofile muss auf das Widerspruchsrecht hingewiesen und technisch-organisatorisch die Pseudonymität sichergestellt werden. In allen anderen Fällen muss in aller Regel der Nutzer einwilligen.
In den Diensten unserer Mandanten werden wir - jeweils speziell auf die Zielgruppen bezogen - die Einzelheiten beschreiben; selbstverständlich auch die Abwehrmaßnahmen.