Hier die beiden Leitsätze des URTEILs DES (EUROPÄISCHEN) GERICHTSHOFS (Zweite Kammer) vom19. Oktober 2016 - In der Rechtssache C-582/14 Patrick Breyer gegen Bundesrepublik Deutschland:

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Zweite Kammer) für Recht erkannt:
1. Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ist dahin auszulegen, dass eine dynamische Internetprotokoll-Adresse, die von einem Anbieter von Online-Mediendiensten beim Zugriff einer Person auf eine Website, die dieser Anbieter allgemein zugänglich macht, gespeichert wird, für den Anbieter ein personenbezogenes Datum im Sinne der genannten Bestimmung darstellt, wenn er über rechtliche Mittel verfügt, die es ihm erlauben, die betreffende Person anhand der Zusatzinformationen, über die der Internetzugangsanbieter dieser Person verfügt, bestimmen zu lassen.

2. Art. 7 Buchst. f der Richtlinie 95/46 ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach der ein Anbieter von Online-Mediendiensten personenbezogene Daten eines Nutzers dieser Dienste ohne dessen Einwilligung nur erheben und verwenden darf, soweit ihre Erhebung und ihre Verwendung erforderlich sind, um die konkrete Inanspruchnahme der Dienste durch den betreffenden Nutzer zu ermöglichen und abzurechnen, ohne dass der Zweck, die generelle Funktionsfähigkeit der Dienste zu gewährleisten, die Verwendung der Daten über das Ende eines Nutzungsvorgangs hinaus rechtfertigen kann.”

Anmerkung:
Erläutert wird der Begriff „IP-Adresse” in der Regel so: Jeder Rechner im Internet hat eine eindeutige Nummer, unter der er für alle anderen Rechner im Internet erreichbar ist. Diese Nummer heißt IP-Nummer (nach dem Internet Protocol).
Dynamische IP-Nummern werden jedes Mal, wenn Sie sich ins Internet einwählen, neu zugeteilt, - anders als statische IP-Nummern.