Auch wer bei Grünlicht in die Kreuzung eingefahren ist, kann zu 100 Prozent haften, so das Oberlandesgericht Hamm in einem nun veröffentlichten Urteil vom 26.8.2016, Az.: 7 U 22/16. Wie das?
Der neu Einfahrende muss dem Nachzügler nicht mehr die Möglichkeit geben, die Kreuzung zu räumen, so das Gericht. Nachdem die für den Geschädigten geltende Ampel bereits über 19 Sekunden Grünlicht gezeigt hat, als er in die Kreuzung einfuhr, und vor ihm bereits weitere Fahrzeuge in seiner Richtung sowie aus seiner Gegenrichtung kommend den Kreuzungsbereich passiert hatten, durfte der neu Einfahrende auf seine freie Durchfahrt vertrauen und musste nicht mehr mit Nachzüglern aus dem Querverkehr rechnen.