Nach einem Bericht der Bild-Zeitung vom August dieses Jahres haben sich 115 Abgeordnete im Jahr 2009 kurz vor Abschluss der Legislaturperiode innerhalb von zehn Monaten Luxus-Füller der Marke Montblanc gekauft. Die Füller und einige weitere Schreibprodukte im Wert von insgesamt 68.800 Euro wurden aus der Bürokostenpauschale, also auf Kosten der Steuerzahler, bezahlt. Jedem Abgeordneten steht ein Sachleistungskonto für den Erwerb von Bürobedarf von bis zu 12.000 Euro jährlich zur Verfügung. Der neueste Teil aus dieser Geschichte:
In einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Dienstag, 11.10.2016, entschieden, dass der Bundestag einem Pressevertreter die Namen von sechs Abgeordneten, die in die "Montblanc-Affäre" verwickelt sind, mitteilen muss (Beschl. v. 11.10.2016, Az. OVG 6 S 23.16).
Aus der Begründung
„Dem Auskunftsanspruch stehen nach Ansicht des 6. Senats [des OVG] die Interessen der sechs Abgeordneten am Schutz ihrer personenbezogenen Daten nicht entgegen, weil bei ihnen konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch bei der Abrechnung vorliegen, die die Bundestagsverwaltung nicht entkräftet hat. Einzelne Abgeordnete haben die Anschaffungen in zeitlicher Nähe zum Ablauf der Legislaturperiode getätigt, obwohl bereits feststand, dass sie aus dem Bundestag ausscheiden. Teilweise spricht auch die Anzahl der erworbenen Montblanc-Schreibgeräte innerhalb eines begrenzten Zeitraums für einen möglichen Missbrauch.”
Anmerkungen
1.
Fraglich ist trotz allem, ob diese Entscheidung stand halten wird. Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich in einem unter Umständen noch vergleichbaren Verfahren am 16. März 2016, Az. BVerwG 6 C 65.14, gegenteilig geurteilt. Wörtlich:
„Insoweit liegen zwar Anhaltspunkte für eine die rechtlichen Grenzen überschreitende Inanspruchnahme der Sachleistungspauschale durch einzelne Abgeordnete vor, weil sie die Anschaffungen in zeitlicher Nähe zum Ablauf der Legislaturperiode getätigt haben und zum Anschaffungszeitpunkt bereits für sie feststand, dass sie aus dem Bundestag ausscheiden. Jedoch genügen diese Anhaltspunkte noch nicht für die Annahme eines verbreiteten Missbrauchs.”
2.
beck aktuell weist auf lesenswerte juristische Abhandlungen hin. So auf die Abhandlung: Soyka, Die "Goldfüller-Gier“: Untreue zu Lasten der Bundesrepublik durch Abgeordnete des Deutschen Bundestags?, JA 2011, 566.
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