Nach einem Bericht der Bild-Zeitung vom August dieses Jahres haben sich 115 Abgeordnete im Jahr 2009 kurz vor Abschluss der Legislaturperiode innerhalb von zehn Monaten Luxus-Füller der Marke Montblanc gekauft. Die Füller und einige weitere Schreibprodukte im Wert von insgesamt 68.800 Euro wurden aus der Bürokostenpauschale, also auf Kosten der Steuerzahler, bezahlt. Jedem Abgeordneten steht ein Sachleistungskonto für den Erwerb von Bürobedarf von bis zu 12.000 Euro jährlich zur Verfügung. Der neueste Teil aus dieser Geschichte:
In einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Dienstag, 11.10.2016, entschieden, dass der Bundestag einem Pressevertreter die Namen von sechs Abgeordneten, die in die "Montblanc-Affäre" verwickelt sind, mitteilen muss (Beschl. v. 11.10.2016, Az. OVG 6 S 23.16).
Aus der Begründung
„Dem Auskunfts­an­spruch stehen nach Ansicht des 6. Senats [des OVG] die Inter­essen der sechs Abge­ord­neten am Schutz ihrer personen­bezo­genen Daten nicht entge­gen, weil bei ihnen konkre­te Anhalts­punk­te für einen Miss­brauch bei der Ab­rech­nung vorliegen, die die Bundes­tags­ver­wal­tung nicht ent­kräf­tet hat. Einzel­ne Abge­ord­nete haben die Anschaf­fun­gen in zeit­licher Nähe zum Ablauf der Legis­latur­per­iode getä­tigt, obwohl bereits fest­stand, dass sie aus dem Bun­des­tag aus­schei­den. Teil­weise spricht auch die An­zahl der erwor­benen Mont­blanc-Schreib­geräte inner­halb eines begrenz­ten Zeit­raums für einen mögli­chen Miss­brauch.”
Anmerkungen
1.
Fraglich ist trotz allem, ob diese Entscheidung stand halten wird. Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich in einem unter Umständen noch vergleichbaren Verfahren am 16. März 2016, Az. BVerwG 6 C 65.14, gegenteilig geurteilt. Wörtlich:
„Insoweit liegen zwar Anhaltspunkte für eine die rechtlichen Grenzen überschreitende Inanspruchnahme der Sachleistungspauschale durch einzelne Abgeordnete vor, weil sie die Anschaffungen in zeitlicher Nähe zum Ablauf der Legislaturperiode getätigt haben und zum Anschaffungszeitpunkt bereits für sie feststand, dass sie aus dem Bundestag ausscheiden. Jedoch genügen diese Anhaltspunkte noch nicht für die Annahme eines verbreiteten Missbrauchs.”
2.
beck aktuell weist auf lesenswerte juristische Abhandlungen hin. So auf die Abhandlung: Soyka, Die "Goldfüller-Gier“: Untreue zu Lasten der Bundesrepublik durch Abgeordnete des Deutschen Bundestags?, JA 2011, 566.