Der Pressesprecher des Bundesarbeitsgerichts hat sich soeben veranlasst gesehen, darauf hinzuweisen: Einzelne und erst recht massenhafte vorgetäuschte Krankmeldungen von Arbeitnehmern als Druckmittel auf den Arbeitgeber sind völlig unumstritten eine erhebliche Pflichtverletzung im Arbeitsverhältnis.
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