Worum geht es in dem Urteil des BGH vom 27.9.2016, Az. VI ZR 310/14?
Die "Bild"-Zeitung durfte, so der BGH, Fotos des ehemaligen Regierenden Bürgermeisters von Berlin Klaus Wowereit (SPD) veröffentlichen, die ihn am Vorabend der Misstrauensabstimmung im Berliner Abgeordnetenhaus wegen des Missmanagements beim Bau des neuen Berliner Flughafens bei einem privaten Restaurantbesuch zeigten. Begründung des BGH: Die Fotos haben in [zeitlichem] Zusammenhang mit der Misstrauensabstimmung gestanden und sind daher dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen. Im Volltext ist das Urteil noch nicht bekannt.
Die beiden hauptbeteiligten Kanzleien stellen sich werbewirksam in die Öffentlichkeit. Die unterlegene Wowereit-Kanzlei wettert: Die Folgen des Urteils seien fatal. Politiker würden zu Freiwild erklärt. Ein politischer Zusammenhang lasse sich immer einflechten. In Wirklichkeit jedoch hat der BGH spätestens seit dem Jahr 2008 im Sinne des Wowereit-Urteils entschieden. Wir hatten an dieser Stelle gleich am 25. Juni 2008 über ein gegen die frühere Ministerpräsidentin Heide Simonis ergangenes BGH-Urteil vom 24. Juni 2008 berichtet, Az. VI ZR 310/14. Leitsatz a. dieses Simonis-Urteils hält fest:
Im Zusammenhang mit der Presseberichterstattung über ein bedeutendes politisches Ereignis (hier: Abwahl einer Ministerpräsidentin) kann die ohne Einwilligung erfolgende Veröffentlichung von Fotos, die die betroffene Politikerin bei nachfolgender privater Betätigung zeigen (hier: Einkäufe), durch das Informationsinteresse der Allgemeinheit gerechtfertigt sein.
Weitere Urteile gehen von dieser Rechtsprechung aus. So ein von unserer Kanzlei erstrittenes BGH-Urteil vom 19.5.2009, Az. VI ZR 160/08. Diese Entscheidung betraf einen in BUNTE erschienenen Artikel: „Nobel lässt sich der Professor nieder”. Gemeint war Joschka Fischer, der nach seiner im Jahre 2005 endenden Amtszeit als Außenminister und seiner 2006 endenden Bundestagszeit ein nobles Haus für sich vollständig renovieren ließ; siehe in unserem Archiv „Neueste Meldungen”, Eintrag vom 20.5.2009.