Beck Aktuell weist seit gestern auf das Urteil mit dem Az.: 1 HK O 66/15 hin:
Nur tatsächlich entstandene Kosten dürfen vom Kunden verlangt werden.
Und wie hat das LG Aschaffenburg die tatsächlich entstandenen Kosten festgestellt?
flug.de berechnete den günstigen Preis von 70 € nur mit der portaleigenen flug.de MasterCard GOLD oder der Debitkarte "Visa Electron“. Wer mit anderen Kreditkarten zahlte, musste 100 € leisten. Das LG Aschaffenburg urteilte, ein Aufschlag von über 30 Euro sei mit Sicherheit überzogen.