Das Oberlandesgericht Rostock hat in einem Urteil vom 9.9.2016 eine vorgerichtliche Verurteilung eines Reporters zu 1.000 Euro Geldstrafe aufgehoben und ihn freigesprochen.
Der Reporter hatte in einer Zeitung über einen Jäger berichtet, der ein am Straßenrand gefundenes totes Reh etwa 100 Meter an der Anhängerkupplung über eine Bundesstraße schleifte und es dann an einem Feldweg vergraben hat. Aufnahmen davon kursierten im Internet. In dem Zeitungsbericht kam der Jäger selbst nicht zu Wort und wurde als "Rabauken-Jäger" herabgesetzt.
Die Richter am OLG hielten dem Redakteur zugute, dass er versucht hatte, den Jäger nach den Gründen für sein Verhalten zu befragen, aber wegen eines Urlaubs des Jägers erfolglos blieb. Da der Fall in den sozialen Medien schon heftig diskutiert worden war, könne man, so das Gericht, dem Journalisten nicht vorwerfen, mit seinem Bericht nicht bis zur vollständigen Aufklärung der möglicherweise den Jäger entlastenden Hintergründe abgewartet zu haben. "Insofern ging das berechtigte Interesse der Presse an aktueller Berichterstattung vor", entlastete das OLG den Journalisten.