Das Landgericht München I hat gestern über den Widerspruch des Springer-Verlages gegen die einstweilige Verfügung vom 2. Mai verhandelt. Diese einstweilige Verfügung war gegen das zweite Heft von „Frau von Heute” ergangen, nachdem eine Woche zuvor bereits eine einstweilige Verfügung gegen das erste Heft erlassen worden war.
Auch in diesem zweiten Widerspruchsverfahren hat das LG München I seine einstweilige Verfügung bestätigt. Az.: 1HK 0 8245/03. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Wir nehmen an, dass uns die Begründungen in der kommenden Woche zugehen werden.