Die Bundesregierung hat soeben den Entwurf eines weiteren Anschlussgesetzes zur "Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze" vorgelegt.
Anmerkungen
1.
Seit 1957 wird vom Statistischen Bundesamt jährlich etwa ein Prozent der deutschen Bevölkerung in einer Haushaltsstichprobe vor allem zur Bevölkerungsstruktur, zum Arbeitsmarkt, zur wirtschaftlichen und sozialen Lage, zur Wohnsituation sowie zur wirtschaftlichen Lage der Haushalte befragt.
2.
Der Forschung dienen die Daten insbesondere für einzelne Forschungsprojekte. Als Hauptaufgabe des Mikrozensus sieht die Bundesregierung die Beschaffung umfassender, aktueller und zuverlässiger Daten für Parlamente, Regierungen und die Verwaltung in Bund und Ländern.
3.
Ein neues Gesetz soll auch die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, noch stärker Erhebungen über Arbeitskräfte, über Einkommen und Lebensbedingungen der Informationsgesellschaft, soweit Einzelpersonen und Haushalte betroffen sind, in die Erhebung des Mikrozensus zu integrieren.
4.
Nach der neuen Konzeption des Mikrozensus sollen darüber hinaus europäische Haushaltserhebungen integriert werden können.