Fein geht es nicht immer zu. Aber: Wenn ein Arbeitnehmer so verletzt und unbeherrscht ist, dass er einem Vorgesetzten telefonisch droht: „Ich stech' Dich ab”, dann darf dem Arbeitnehmer trotz mehr als 25-jähriger Betriebszugehörigkeit ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden.
So entschieden hat das Arbeitsgericht Düsseldorf vorgestern; Urteil vom 15.8.2016 (Az.: 7 Ca 415/15).
Fraglich war noch, ob es überhaupt der Arbeitnehmer war, der den Vorgesetzten angerufen hat. Das Gericht hat jedoch angenommen, die Beweisaufnahme habe den Verdacht bestätigt. Begründet hat das Arbeitsgericht sein Urteil nach der gleich gestern nach der Urteilsverkündung veröffentlichten Pressemitteilung mit den Sätzen:
Bei dem Anruf handelt sich um einen erheblichen Verstoß des Klägers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Aufgrund der ernsthaften und nachhaltigen Bedrohung seines Vorgesetzten ist der Beklagten eine Weiterbeschäftigung des Klägers unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalles nicht weiter zumutbar. Aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung war eine vorherige Abmahnung entbehrlich.