Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs meldete soeben, dass die Herausgeberin die geforderte Verpflichtung zur Unterlassung sofort erklärt hat. Der Fachmann wird sich ausrechnen, was der Kunstgriff doch gebracht hat.
Anmerkung:
Erst auf der Innenseite der Titelumschlagseite wurde der Käufer aufgeklärt: Die vermeintlich gekaufte Zeitschrift TV Wissen sei bereits ersatzlos eingestellt worden. Stattdessen empfehle man auf die hier dargestellte Weise die Zeitschrift TVdirekt. Abgemahnt wurde selbstverständlich wegen Irreführung über wesentliche Merkmale der verkauften Ware.