Der Südwestrundfunk hat am 28. Juli 2016 als Erster über einen Beschluss des Landgerichts Karlsruhe berichtet.
Ein deutsch-ghanaischer Anwalt hatte in einem Schreiben an Bayerns Innenminister Herrmann mit dem Betreff „Ihre rassistische Gesinnung” den Politiker als "ganz wunderbares Inzuchtsprodukt" bezeichnet. Das Landgericht Karlsruhe bestätigte eine erstinstanzliche Entscheidung. Herrmann hatte 2015 in einer Talkshow - offenkundig um ein positives Beispiel anzuführen - über den Sänger Roberto Blanco gesagt, er sei ein "wunderbarer Neger". Daraufhin hat der Anwalt an Herrmann geschrieben.
Herrmann hatte Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt. Das Landgericht meint in seinem Beschluss, die Bezeichnung sei zwar "bewusst ehrverletzend", aber durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Das Schreiben stehe in klarem Zusammenhang mit Herrmanns Äußerung. Wer sich an einer öffentlichen Auseinandersetzung über gesellschaftliche Fragen beteilige, müsse eine scharfe Reaktion grundsätzlich auch dann hinnehmen, wenn sie sein Ansehen mindere. Die Entscheidung ist rechtskräftig.