Entschieden hat das Amtsgericht München. Gestern wurde die Fachwelt über dieses Urteil vom 8.1.2016, Az.: 159 C 12576/15, informiert:
Bei der Buchung eines Fluges ist ohne entsprechende Zusicherung in der Regel nicht davon auszugehen, dass die Gepäckbeförderung kostenfrei erfolgen wird.
In der Begründung seines Urteils geht das AG voll und ganz - billigend - auf das Geschäftsmodell der Billigangebote ein, nämlich:
Das Geschäftsmodell besteht darin, einer Kundschaft, welche die Beförderungskosten für Linienflüge gering halten möchte, auf Kurz- und Mittelstrecken besonders niedrige Preise anzubieten und dabei das gleiche Sicherheitsniveau wie jede andere Gesellschaft zu gewährleisten, jedoch einen in der Qualität eingeschränkten Service anzubieten.