Eine muslimische Rechtsreferendarin im Bayerischen Staatsdienst hat das in Bayern seit acht Jahren praktizierte Kopftuchverbot zu Fall gebracht. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat ihr in einem soeben bekannt gegebenen Urteil vom 30.6.2016, Az.: Au 2 K 15.457, Recht gegeben. Die Richter des VG Augsburg nehmen an, dass das Verbot in die Religions- und Ausbildungsfreiheit der Referendarin eingreife und es für einen solchen Eingriff keine gesetzliche Grundlage gebe. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das VG die Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München zugelassen.