Eine Geldbuße, die gegenüber einem Anwalt verhängt wird, weil dieser das richterliche Verhalten als „absolut inakzeptabel“ und die bisherigen Gerichtsverhandlungen als „inhaltslos“ bezeichnet habe, stellt einen Verstoß gegen die Meinungsfreiheit nach Art. 10 EMRK dar. In seinem Urteil vom 28. Juni 2016 in einer Rechtssache Radobuljac/Kroatien (Beschwerdenr. 51000/11, nur in englischer Sprache verfügbar) meinte der EGMR entgegen der Ansicht des nationalen Gerichts, der Anwalt greife nicht offen und allgemeinen die Autorität der Justiz an. Vielmehr äußere er sich nur auf den Gerichtssaal beschränkt gegenüber dem Gericht in Bezug auf das Verhalten des Richters im konkreten Verfahren.